Hundekontrolle
Die Bestimmungen des Hundegesetzes verpflichten alle HundebesitzerInnen:
- Hunde mit einem Mikrochip nach Vorgaben der Tierseuchengesetzgebung des Bundes zu kennzeichnen.
- Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.
- Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.
- Wer einen Hund einer potenziell gefährlichen Rasse oder einer Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine kantonale Bewilligung.
- Übertretungen bestimmter Vorschriften können mit Ordnungsbussen bestraft werden.
- Änderungen der registrierten Daten, Halterwechsel sowie das Ableben eines Tieres müssen innert 30 Tagen dem Einwohnerdienst gemeldet werden.
Den HundehalterInnen wird jährlich eine Rechnung für den Bezug der Hundesteuer zugestellt. Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren Hund im selben Haushalt CHF 162.50. Die Steuer ist für ein Kalenderjahr im voraus geschuldet.
Achtung: Verantwortungsbewusste Hundehalter achten darauf, dass ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt und nutzen das dichte Netz von Robidogs. Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Hundehalter sind für das Verhalten ihres Tieres verantwortlich.
Zugelaufene Hunde
können mit einem Lesegerät identifiziert werden. Solche Lesegeräte sind bei allen Tierarztpraxen, beim kantonalen Veterinäramt, bei der Polizei, beim Tierschutzverein Sirnach sowie bei vielen Tierheimen vorhanden.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Amicus.pdf (PDF, 1.54 MB) | Download | 0 | Merkblatt_Amicus.pdf |
Merkblatt Hundehaltung (PDF, 109.27 kB) | Download | 1 | Merkblatt Hundehaltung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 929 55 00 | einwohnerdienste@wilen.ch |