Reglement Energieförderung vom 17.5.20
Art. 1 1Mit diesem Reglement sollen die effiziente Energienutzung sowie der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden. Es regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausrichtung von Beiträgen der Politischen Gemeinde Wilen («kommunale Förderbeiträge») an Massnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energienutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien («energetische Massnahmen») auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Wilen. |
2 Für öffentliche Anlagen, Betriebe und Gebäulichkeiten werden keine kommunalen Förderbeiträge ausgerichtet.
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Informationen
- Datum
- 17. Mai 2020
- Herausgeber/-in
- Pol. Gemeinde
- Autor/-in
- Pol. Gemeinde
Dokumente
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Reglement_Energieforderung_vom_17.5.20_.pdf (PDF, 382.16 kB) | Download | 0 | Reglement_Energieforderung_vom_17.5.20_.pdf |
Zugehörige Objekte
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