Krankenkassen-Kontrollstelle
Der ordentliche Bezügerkreis wird aufgrund der provisorischen Steuerrechnung des vergangenen Jahres per Stichtag 31. Dezember ermittelt. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten bis Ende März automatisch ein Antragsformular.
Die Krankenkassen-Kontrollstelle klärt die Versicherungspflicht ab und überwacht die Information und Abgabe des Merkblattes für die Prämienverbilligung. Sie bearbeitet die Antragsformulare sowie die Gesuche auf Neubemessung der Prämienverbilligung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Kantons oder unter www.gesundheit.tg.ch, Prämienverbilligung.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten Angaben betreffend Neubemessung.
Zugehörige Objekte
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Neubemessung.pdf | Download | 0 | Neubemessung.pdf |
Merkblatt Kanton 2023 | Download | 1 | Merkblatt Kanton 2023 |
Merkblatt Kanton 2024 | Download | 2 | Merkblatt Kanton 2024 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 929 55 00 | einwohnerdienste@wilen.ch |