Die Gesamtheit der Stimmberechtigten ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Stimmberechtigten äussern ihren Willen in der Gemeindeversammlung, soweit nicht die Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel einmal jährlich in der zweiten März-Hälfte statt. Sie wird vom Gemeinderat einberufen. Weitere Gemeindeversammlungen werden durchgeführt, sofern die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unter Angabe der Gründe dies verlangen.
Aufgaben: | Die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung sind zuständig für: - den Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung
- den Erlass und die Änderung der allgemeinverbindlichen Reglemente und der Gebührenordnung
- die Genehmigung des Voranschlages mit der Festsetzung des Steuerfusses
- die Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes
- Ausgaben, welche die Finanzbefugnisse des Gemeinderates übersteigen
- andere Geschäfte, für welche die Stimmberechtigten von Gesetzes wegen zuständig sind.
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Voraussetzungen: | Alle Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner von Wilen, die das 18. Altersjahr absolviert haben und handlungsfähig sind. |
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